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Fristenkalender

Fristen automatisch erkennen, berechnen und verwalten

Fristenkalender

Automatische Fristenerkennung

Wenn Sie ein Dokument hochladen (Bescheid, Urteil, Strafbefehl), erkennt die KI automatisch relevante Fristen:

  • Einspruchsfristen (z.B. 2 Wochen bei Strafbefehlen)
  • Widerspruchsfristen (z.B. 1 Monat bei Verwaltungsakten)
  • Berufungsfristen (1 Monat ab Zustellung)
  • Verjährungsfristen (z.B. 3 Jahre § 195 BGB)

Fristenübersicht

Unter Fristen in der Seitenleiste sehen Sie alle offenen Fristen Ihrer Akten, sortiert nach Fälligkeit. Die Fristen einer einzelnen Akte finden Sie in der Akte im Tab Fristen. Die Farbe zeigt, wie viel Zeit bleibt:

  • Rot: Frist ist überfällig
  • Orange: Frist läuft in weniger als 3 Tagen ab
  • Gelb: Frist läuft in weniger als 7 Tagen ab
  • Grau: Frist läuft in 7 oder mehr Tagen ab

Erinnerungen

Fristen generieren automatisch Erinnerungen:

  • 7 Tage vorher
  • 3 Tage vorher
  • Am Tag der Frist

Fristen beim Hochladen eines Schriftsatzes anlegen

Fristen legen Sie in der Akte an, wenn Sie einen eingehenden Schriftsatz ablegen:

  1. Öffnen Sie die Akte und wählen Sie den Tab Dokumente
  2. Klicken Sie auf Schriftsatz, wählen Sie den Schriftsatztyp und als Richtung Eingehend (Gegner/Gericht)
  3. Sind für den Schriftsatztyp Fristen hinterlegt, erscheint der Abschnitt Fristen automatisch anlegen: Wählen Sie die vorgeschlagenen Fristen aus oder tragen Sie eine eigene Frist mit Bezeichnung und Datum ein
  4. Klicken Sie auf Schriftsatz hochladen

Fristberechnung im Chat

Fragen Sie den KI-Agenten: "Berechne die Berufungsfrist, wenn das Urteil am 15.01.2026 zugestellt wurde." Der Agent berücksichtigt Wochenenden und Feiertage.

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